CAP. 9—10. 27
sordidum arbitrabatur. Minus triennium in ea legatione detentus ac statim ad spem consulatus revocatus est, comitante opinione Britanniam ei provinciam dari, nullis in hoc suis sermonibus, sed quia par videbatur : haud semper errat fama, aliquando et elegit. Consul egregiae tum spei filiam iuveni mihi despondit ac post consulatum collocavit, et statim Britanniae praepositus est, adiecto pontificatus sacerdotio.
Britanniae situm populosque multis scriptoribus memo
Procuratoren standen an Rang tief unter den Statthaltem, wussten sich aber gleichwohl durch kaiserliche Gunst oder durch Intriguen öfter grossen Einfluss zu verschaffen, der zu Streit mit den Statthaltem führen konnte. Ein Sieg aber diese niedriger stehenden Gegner (denn nur an diese, nicht an die collegae, ist hierbei zu denken) war für die Statthalter ruhmlos, ein Besiegtwerden aber ein Schimpf (sordidum). Eben deshalb aber hatte das Besiegtwerden für sie eine Verminderung ihrer Ehre und ihres Ansehns zur Folge, und diese Folge ist es, welche, um den Gedanken desto prägnanter auszudrücken, statt des Antecedens (vinci) gesetzt wird , eben so wie es oben c. 5, 1 mit approbavit geschehen ist. S. Anh., 1. Ueber die Bedeutung von atterere vergl. Hist. I, 10. 89. II, 56. Ann. XV, 16. Germ. 29. Dial. 18.
19. Minus triennium: von 74 bis zu Anfang des J. 77, in welchem er, wahrscheinlich in den Monaten April, Mai, Juni das Consulat bekleidete.
21. in hoc. Ueber in s. zu c. 5, 7.
23. aliquando et elegit. Auch im Deutschen können wir im gleichem Sinne sagen : zuweilen ist es auch mit Auswahl verfahren, indem wir hinzudenken : und so auch in diesem Falle, so dass das Perfectum (wie der griechische Aorist) scheinbar für das Präsens steht, um eine Gewohnheit auszudrücken. Vgl. Ann. III, 66: quod multos etiam bonos pessum dedit, Hist, IV, 38: quorum cupiditates externis quoque beUis inexplebiles nulla unquam civilis victoria satiavit, Sall. Cat. XI, 3: avaritia pecuniae studium habet, quam nemo sapiens concupivit, ebend. LI, 11 : multi eas (iniurias) gravius aequo habuere.
23. egregiae tum spei filiam. Diese stand, wie aus c. 6 hervorgeht, damals im 13. Lebensjahre: ein Alter, welches in Rom für die Verheirathung von Frauen als Minimum das normale war. Sie konnte in diesem Alter dasjenige, was sie später leistete, erst hoffen lassen: daher egregiae tum spei (welches aus dem grecie der Handschr. A entnommen ist; die Handschr. B und der Rand von A hat das minder passende grate)
25. statim — wahrscheinlich also also noch im J. 77, s. zu c. 18, 1.
c. 10—17. Einleitung zur Darstellung der Geschichte der Statthalterschaft des Agricola in Britannien, welche den Hauptinhalt der ganzen Schrift bildet. In dieser Einleitung wird, um den Leser zu orientieren, erstens die Lage und Gestalt von Britannien beschrieben (c. 10), dann folgen Bemerkungen über die Bewohner und über die Beschaffenheit der Insel (c. 11—12), und endlich ein Ueberblick über die bisherigen Unternehmungen der Romer zur Unterwerfung derselben (c. 13—17). C. 10 steht demnach vollkommen passend an der Spitze der ganzen Digression; es bildet ein Ganzes für sich, und es ist nicht nöthig, wie man gemeint hat, die c. 12 mit