ich dem Publikum eine neue Ausgabe biete, die es sich zur Aufgabe gestellt hat, etwas zum Verständniss der Schrift beizutragen und sie namentlich der studierenden Jugend zugänglicher zu machen. Ich habe dieser Bestimmung gemäss mein Hauptaugenwerk überall auf die Erklärung des Wortsinnes und des Zusammenhangs gerichtet, aber auch der Kritik habe ich mich nicht völlig enthalten können, soweit sie zur Rechtfertigung einer aufgenommenen Lesart nothwendig oder ihre Berücksichtigung aus irgend einem Grunde für den Lernenden nützlich schien. Die Arbeiten auf diesem Gebiet, insbesondere die neueren von Wex, Kritz, Wölfflin, Dräger, Peerlkamp, Gantrelle, Urlichs, Nipperdey, habe ich sorgfältig und dankbar benutzt, aber dem Zwecke der Ausgabe gemäss nur in einzelnen Fällen genannt, wo ich es für unvermeidlich hielt; für den Taciteischen Sprachgebrauch habe ich, um mir die Anführung von Beispielen zu ersparen, hier und da auf die Sammlungen Nipperdey’s in seiner Ausgabe der Annalen und, wenn es zweckmässig schien, für Erklärung oder Kritik an eine grammatische Regel zu erinnern, auf die gegenwärtig wohl am meisten verbreitete Ellendt-Seyffertsche Grammatik verwiesen; im Uebrigen habe ich mich bemüht, die Benutzung meiner Ausgabe von anderen Hülfsmitteln unabhängig zu machen.
Die Abfassung der Schrift ist meist in die Zeit zwischen der Adoption Trajan’s und dem Tode Nerva’s, also in die letzten 3 Monate der Regierung Nerva’s gesetzt worden. Man hat gemeint, über diesen Termin nicht hinausgehen zu dürfen, weil Nerva c. 3, 2 nicht divus genannt werde. Indessen dieser Grund ist, wie zu eben dieser Stelle bewiesen ist, keineswegs zwingend, und die Art und Weise, wie c. 44 über die Regierung Trajans gesprochen wird, macht es durchaus nothwendig, dass diese Regierung bereits eingetreten sein muss. Wir werden demnach als Abfassungszeit das erste Regierungsjahr Trajans, also dasselbe Jahr, in welchem auch die Germania verfasst ist, annehmen müssen. Ueber die Chronologie der berichteten Thatsachen ist zu einzelnen bezüglichen Stellen, namentlich zu cap. 44, 1, das Nöthige bemerkt worden. Nur das Eine bedarf noch einer Rechtfertigung, dass ich gegen die gewöhnliche Ansicht mit Nipperdey (Variarum observationum antiquitatis Rom. cap. I, Jen. 1871 und Einl. zu seiner Ausgabe der Annalen, Bd. I S. VI) nicht 78 n. Chr., sondern 77 als das erste Jahr von Agricola’s Statthalterschaft in Britannien angenommen habe. Es scheint mir dies durchaus nothwendig, weil er nach c. 9, 25 sogleich nach seinem Consulat, welches er 77 und zwar wahrscheinlich in den Monaten März und April oder April bis Juni (s. Urlichs, commen-