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vorwort.

tatio de vita et honoribus Agricolae, p. 26) bekleidete, als Statthalter nach Britannien geschickt wurde, und weil er daselbst nach c. 18 erst ankam, als der Sommer vorbei war und die Truppen sich bereits in die Winterquartiere begeben hatten. Es müsste also zwischen dem Consulat und dem Antritt der Statthalterschaft, wenn dieser 78 erfolgt wäre, eine Zwischenzeit von einem Jahre und selbst, wenn das Consulat in die letzten Monate des J. zu setzen wäre, wenigstens von einem halben Jahre angenommen werden: wie hätte aber dann Tacitus von einem „sogleich“ sprechen können? Einen Gegengrund gegen das J. 77 aber giebt es nicht.

Es ist mir sehr erfreulich gewesen, dass ich vor Beginn des Drucks sowohl die Textausgabe der kleinen Schriften von Nipperdey (Berl. 1876) als die von einem überaus sorgfältigen Abdruck der Handschr. A begleitete Ausgabe des Agricola von Urlichs (Würzburg 1875) habe benutzen können. Sehr gern würde ich den von Urlichs im Vorwort verheissenen ausführlichen Commentar abgewartet haben, wenn ich bei meinem Lebensalter überhaupt in der Lage wäre, länger warten zu können.

Die beiden Handschriften sind, wie jetzt aus dem Abdruck von A und der genauen Vergleichung von B in der Ausgabe von Urlichs um so deutlicher zu ersehen ist, von der Art, dass daraus für die ursprüngliche Orthographie durchaus nichts zu entnehmen ist. Man wird es daher gerechtfertigt finden oder wenigstens entschuldigen, dass ich von einer, doch immer sehr problematischen und in einer Schulausgabe am wenigsten geeigneten Reconstruction derselben völlig abgesehen, mich vielmehr mit der gewöhnlichen, zur Zeit noch überwiegend gebräuchlichen Orthographie begnügt habe.

Jena, im September 1876.